Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.04.2014 (AGB)

1. Die Zusammenarbeit zwischen der R+N Gastro Event Service GmbH und dem Kunden erfolgt unter Beachtung der nachfolgend festgelegten AGB und AMB. Mit Bestellung von Equipment erkennt der Kunde diese an. Die Bestellung kann sowohl mündlich, fernmündlich als auch schriftlich erfolgen.

2. Bestellungen werden Mo. bis Fr. in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr bearbeitet. In dieser Zeit erfolgt auch die Lieferung von Equipment. In Ausnahmefällen erfolgt die Lieferung auch außerhalb dieser Zeiten. Daraus resultierende zusätzliche Kosten können von der R+N Gastro Event Service GmbH in Rechnung gestellt werden.

3. Die Lieferung von Equipment erfolgt nach Möglichkeit vollständig und in hoher Qualität, gemäß der Bestellung des Kunden. Ansprüche auf Schadensersatz aus unvollständigen Lieferungen sind nichtig.

4. Qualitative oder quantitative Mängel bei Lieferung von Equipment sind sofort bei Übernahme durch den Kunden beim Fahrer anzuzeigen. Später festgestellte Mängel bezüglich der Beschaffenheit von Equipment, die nachweislich dem Hersteller des beanstandeten Equipments oder der R+N Gastro Event Service GmbH anzulasten sind, sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels dem Büro der R+N Gastro Event Service GmbH anzuzeigen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Übernahme sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.

5. Rechnungen sind unverzüglich nach Empfang und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen der R+N Gastro Event Service GmbH und dem Kunden, verbleibt die Ware im Eigentum der R+N Gastro Event Service GmbH. Dieser Eigentumsvorbehalt berechtigt die R+N Gastro Event Service GmbH bei Zahlungsverzug die Herausgabe des Eigentums vom Kunden zu verlangen, der sich mit Anerkennung dieser AGB zur unmittelbaren Herausgabe verpflichtet.

6. Gerichtsstand ist der Hauptsitz der R+N Gastro Event Service GmbH.

 

Allgemeine Mietbedingungen vom 01.04.2014 (AMB)

01. Allen Angeboten, Vereinbarungen und Verträgen liegen die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der R+N Gastro Event Service GmbH zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für R+N Gastro Event Service GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

02. Alle Mietangebote sind 14 Tage freibleibend und bedürfen der Bestätigung. Bis zur Bestätigung behalten wir uns die Zwischenvermietung vor. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der R+N Gastro Event Service GmbH und dem Mieter schriftlich bestätigt worden sind.

03. Wir behalten uns Modelländerungen jederzeit vor.

04. Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin sind 50% des Mietpreises zu entrichten. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten. Wird jedoch eine Weitervermietung der abbestellten Ware möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten zzgl. der sich ggf. ergebenden Mietpreisdifferenz berechnet.

05. Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten Artikel von der Übernahme bis zur Rückgabe.

06. Unsere Mietgebühren verstehen sich pro Teil und für 3 Tage bzw. ein Wochenende (= eine Mieteinheit) ab Lager (Kopenhagener Str. 36-58, 13407 Berlin - Reinickendorf). Für den Liefer- und Abholservice durch unseren Fuhrpark berechnen wir eine Transportpauschale. Die Gebühren fallen auch bei vorzeitiger oder unbenutzter Rückgabe an. Die Miet- und Liefergebühren sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind generell bei Anlieferung fällig. Jede Leistung ist per Vorkasse an die Gastro Event Service GmbH zu zahlen. Andere Zahlungsweisen sind nur in schriftlicher Form zu vereinbaren.

07. Der Transportpreis bezieht sich auf eine ebenerdige Anlieferung bzw. Abholung hinter die erste verschließbare Tür. Der Auf und Abbau sowie das Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten. Die R+N Gastro Event Service GmbH berechnet für das Transportieren der Mietgegenstände über Treppen und nicht befahrbare Flächen pro angefangene Stunde und Mitarbeiter ab 25,00 EUR zzgl. MwSt.

08. Die Mietware wird dem Kunden im sauberen Zustand übergeben. Das Spülen von Gläsern und das Säubern der Gegenstände nach dem Gebrauch sind im Mietpreis enthalten (ausgeschlossen sind Grill, Koch- & Bratgeräte). Die Nachberechnung extrem verschmutzt zurückgegebener Mietartikel behalten wir uns vor.

09. Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf grundsätzlich der Zustimmung der R+N Gastro Event Service GmbH. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

10.  Gemietete Ausschankwagen sind mit mindestens einer der entsprechenden Biermarke, laut angebrachter Außenwerbung, zu betrieben. Bei Verstößen wird eine Gebühr pro betroffenen Ausschankwagen von 250,00 EUR zzgl. MwSt. fällig. Der Vermieter behält sich vor, einen Ausschankwagen noch einmal an demselben Mieter zu verleihen.

11. Zum vereinbarten Rückgabetermin stellt der Mieter Personal für Grobkontrolle und Übergabe zur Verfügung. Die Mietware ist transportfähig bereitzustellen.

12. Wird die Mietware verspätet zurückgegeben, fällt für jede angefangene Mieteinheit (siehe Nr. 6) die volle Mietgebühr an. Steht die Mietware zum vereinbarten Rückholtermin unserem Fuhrpark nicht abholfertig zur Verfügung, werden dem Mieter zusätzlich für jede weitere Anfahrt ab 40,00 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

13. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl u.a.) an der Mietware, die während der Mietzeit durch ihn oder Dritte entstehen. Der Mieter trägt auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie die Schäden aufgrund höherer Gewalt. Nicht oder defekt zurückerhaltene Mietware und Mietverpackungen werden dem Kunden zum Warenneuwert zzgl. Beschaffungskosten berechnet, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Nachträgliche Fundstücke unserer Mietware sind uns innerhalb von 3 Tagen zur Kenntnis zu geben, um die Rückführung vereinbaren zu können. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er in einem Schadensfall ausreichend versichert ist. Der Vermieter rät daher, die Mietsachen für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

14. Die R+N Gastro Event Service GmbH haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung der R+N Gastro Event Service GmbH für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

15. Bei Auftragserteilung nicht vereinbarter oder nicht vorhersehbarer Mehraufwand wird in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, für unsere Mietware vorab eine Kaution zur Hinterlegung einzufordern. Die Rückzahlung dieser Kaution erfolgt nach der Warenendkontrolle abzüglich der entstandenen Liefer-, Miet- und Mietverkaufsgebühren und ggf. anfallender Beschaffungskosten im Falle nicht oder defekt zurückerhaltener Mietware.

16. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der R+N Gastro Event Service GmbH.