Allgemeine
Geschäftsbedingungen vom 01.04.2014 (AGB)
1. Die Zusammenarbeit zwischen der R+N Gastro Event Service GmbH
und dem Kunden erfolgt unter Beachtung der nachfolgend festgelegten AGB und AMB.
Mit Bestellung von Equipment erkennt der Kunde diese an. Die Bestellung kann
sowohl mündlich, fernmündlich als auch schriftlich erfolgen.
2. Bestellungen werden Mo. bis Fr. in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr
bearbeitet. In dieser Zeit erfolgt auch die Lieferung von Equipment. In
Ausnahmefällen erfolgt die Lieferung auch außerhalb dieser Zeiten. Daraus
resultierende zusätzliche Kosten können von der R+N Gastro Event Service GmbH in
Rechnung gestellt werden.
3. Die Lieferung von Equipment erfolgt nach Möglichkeit vollständig und in hoher
Qualität, gemäß der Bestellung des Kunden. Ansprüche auf Schadensersatz aus
unvollständigen Lieferungen sind nichtig.
4. Qualitative oder quantitative Mängel bei Lieferung von Equipment sind sofort
bei Übernahme durch den Kunden beim Fahrer anzuzeigen. Später festgestellte
Mängel bezüglich der Beschaffenheit von Equipment, die nachweislich dem
Hersteller des beanstandeten Equipments oder der R+N Gastro Event Service GmbH
anzulasten sind, sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels dem Büro der
R+N Gastro Event Service GmbH anzuzeigen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach
Übernahme sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.
5. Rechnungen sind unverzüglich nach Empfang und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung zwischen der R+N Gastro Event Service GmbH und dem Kunden,
verbleibt die Ware im Eigentum der R+N Gastro Event Service GmbH. Dieser
Eigentumsvorbehalt berechtigt die R+N Gastro Event Service GmbH bei
Zahlungsverzug die Herausgabe des Eigentums vom Kunden zu verlangen, der sich
mit Anerkennung dieser AGB zur unmittelbaren Herausgabe verpflichtet.
6. Gerichtsstand ist der Hauptsitz der R+N Gastro Event Service GmbH.
Allgemeine Mietbedingungen vom 01.04.2014 (AMB)
01. Allen
Angeboten, Vereinbarungen und Verträgen liegen die Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen der R+N Gastro Event Service GmbH zugrunde. Abweichende
Bedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für R+N
Gastro Event Service GmbH unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
02. Alle Mietangebote sind 14 Tage freibleibend und bedürfen der Bestätigung.
Bis zur Bestätigung behalten wir uns die Zwischenvermietung vor. Aufträge gelten
als angenommen, wenn sie von der R+N Gastro Event Service GmbH und dem Mieter
schriftlich bestätigt worden sind.
03. Wir behalten uns Modelländerungen jederzeit vor.
04. Der Rücktritt von einem Auftrag ist bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten
Liefertermin zulässig. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem vereinbarten
Liefertermin sind 50% des Mietpreises zu entrichten. Bei einem Rücktritt zu
einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten. Wird jedoch eine
Weitervermietung der abbestellten Ware möglich, werden nur die bis dahin
entstandenen Kosten zzgl. der sich ggf. ergebenden Mietpreisdifferenz berechnet.
05. Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten Artikel von der
Übernahme bis zur Rückgabe.
06. Unsere Mietgebühren verstehen sich pro Teil und für 3 Tage bzw. ein
Wochenende (= eine Mieteinheit) ab Lager (Kopenhagener Str. 36-58, 13407 Berlin
- Reinickendorf). Für den Liefer- und Abholservice durch unseren Fuhrpark
berechnen wir eine Transportpauschale. Die Gebühren fallen auch bei vorzeitiger
oder unbenutzter Rückgabe an. Die Miet- und Liefergebühren sind Nettopreise und
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind generell bei
Anlieferung fällig. Jede Leistung ist per Vorkasse an die Gastro Event Service
GmbH zu zahlen. Andere Zahlungsweisen sind nur in schriftlicher Form zu
vereinbaren.
07. Der Transportpreis bezieht sich auf eine ebenerdige Anlieferung bzw.
Abholung hinter die erste verschließbare Tür. Der Auf und Abbau sowie das
Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten.
Die R+N Gastro Event Service GmbH berechnet für das Transportieren der
Mietgegenstände über Treppen und nicht befahrbare Flächen pro angefangene Stunde
und Mitarbeiter ab 25,00 EUR zzgl. MwSt.
08. Die Mietware wird dem Kunden im sauberen Zustand übergeben. Das Spülen von
Gläsern und das Säubern der Gegenstände nach dem Gebrauch sind im Mietpreis
enthalten (ausgeschlossen sind Grill, Koch- & Bratgeräte). Die Nachberechnung
extrem verschmutzt zurückgegebener Mietartikel behalten wir uns vor.
09. Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur
Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf grundsätzlich der
Zustimmung der R+N Gastro Event Service GmbH. Eine Untervermietung ist nicht
gestattet.
10. Gemietete Ausschankwagen sind mit mindestens einer der entsprechenden
Biermarke, laut angebrachter Außenwerbung, zu betrieben. Bei Verstößen wird eine
Gebühr pro betroffenen Ausschankwagen von 250,00 EUR zzgl. MwSt. fällig. Der
Vermieter behält sich vor, einen Ausschankwagen noch einmal an demselben Mieter
zu verleihen.
11. Zum vereinbarten Rückgabetermin stellt der Mieter Personal für
Grobkontrolle und Übergabe zur Verfügung. Die Mietware ist transportfähig
bereitzustellen.
12. Wird die Mietware verspätet zurückgegeben, fällt für jede angefangene
Mieteinheit (siehe Nr. 6) die volle Mietgebühr an. Steht die Mietware zum
vereinbarten Rückholtermin unserem Fuhrpark nicht abholfertig zur Verfügung,
werden dem Mieter zusätzlich für jede weitere Anfahrt ab 40,00 EUR zzgl. MwSt.
in Rechnung gestellt.
13. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl u.a.) an der
Mietware, die während der Mietzeit durch ihn oder Dritte entstehen. Der Mieter
trägt auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie die Schäden aufgrund
höherer Gewalt. Nicht oder defekt zurückerhaltene Mietware und Mietverpackungen
werden dem Kunden zum Warenneuwert zzgl. Beschaffungskosten berechnet,
unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Nachträgliche
Fundstücke unserer Mietware sind uns innerhalb von 3 Tagen zur Kenntnis zu
geben, um die Rückführung vereinbaren zu können. Der Mieter bestätigt mit seiner
Unterschrift, dass er in einem Schadensfall ausreichend versichert ist. Der
Vermieter rät daher, die Mietsachen für die Dauer des Ereignisses einschließlich
der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
14. Die R+N Gastro Event Service GmbH haftet im Falle von verspäteter oder nicht
erbrachter Leistung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung der
R+N Gastro Event Service GmbH für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die
sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
15. Bei Auftragserteilung nicht vereinbarter oder nicht vorhersehbarer
Mehraufwand wird in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, für unsere Mietware
vorab eine Kaution zur Hinterlegung einzufordern. Die Rückzahlung dieser Kaution
erfolgt nach der Warenendkontrolle abzüglich der entstandenen Liefer-, Miet- und
Mietverkaufsgebühren und ggf. anfallender Beschaffungskosten im Falle nicht oder
defekt zurückerhaltener Mietware.
16. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der R+N Gastro
Event Service GmbH.